Die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird voraussichtlich in Kürze in Kraft treten. Wesentliche Änderungen sind:
• Geltung nur noch für im Inland ansässige Architekturbüros: Die HOAI gilt nur noch für im Inland ansässige Architekturbüros. Ausländische Büros haben nun Wettbewerbsvorteile, weil sie nicht an die Mindest- und Höchstsätze gebunden sind (Inländerdiskriminierung).
• Mindest- und Höchstsätze nur noch für Kernbereiche: Die Honorare für so ge-nannte „Beratungsleistungen“ der Architekten und Ingenieure sowie für die „Besonderen Leistungen“ können nun frei vereinbart werden.
• Anrechenbare Kosten werden nach Kostenberechnung ermittelt: Das Honorar wird vollständig von den Herstellungskosten abgekoppelt. Die bisherige Orientierung an verschiedenen Stufen der Kostenermittlung entfällt. Damit kommt der vom Architekten im Zusammenhang mit der Entwurfsplanung aufzustellenden Kostenberechnung für das Honorar entscheidende Bedeutung zu.
• Baukostenvereinbarung: Die Vertragsparteien können das Honorar vollständig von jeglicher Kostenermittlung abkoppeln.
• Allgemeine Honorarerhöhung um 10%: Die Mindest- und Höchstsätze der Ho-norartafeln werden generell um 10% angehoben.