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GulichDr. Joachim Gulich LL.M.
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Architektenrecht – VOF – EuGH stoppt Direktbeauftragung von Architekten

News - 04.04.2012

Der EuGH hat in einem Grundsatzurteil vom 15.03.2012 (Rs. C-574/10 „Gemeinde Niedernhausen“) entschieden, dass die abschnittsweise Beauftragung eines Architekten für ein und dasselbe Bauvorhaben nur einen einheitlichen öffentlichen Auftrag darstellt. Der einheitliche Charakter der Architektenleistungen in Bezug auf ihre wirtschaftliche und technische Funktion für das Gesamtvorhaben sei prägend.

 

Die Architektenleistungen müssen daher europaweit ausgeschrieben werden, wenn der geschätzte Auftragswert den jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwert überschreitet. Für die Ermittlung des Auftragswertes sind die einzelnen Architektenhonorare zu addieren, nicht getrennt zu berechnen. Die Aufteilung in einzelne Bauabschnitte und eine separate Beauftragung mit Architektenleistungen, die isoliert betrachtet den jeweils maßgeblichen europäischen Schwellenwert unterschreiten würden, stellt eine unzulässige Umgehung des europäischen Vergaberechts dar.

 

Der EuGH hat nicht die Auftragswerte der Architekten- und der Fachingenieurleistungen kumuliert. Sie bilden keine funktionale Einheit. Wenn also sowohl das geschätzte Architektenhonorar als auch die jeweiligen Fachingenieurshonorare jeweils die maßgeblichen Schwellenwerte nicht erreichen, kann eine europaweite Ausschreibung unterbleiben.