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StaatsSebastian Staats
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Aufhebung der Ausschreibung bei Budgetüberschreitung

Vergaberecht - 01.08.2018

Die Baupreise haben aufgrund einer Marktsättigung deutlich angezogen. Als Folge ist vermehrt die Aufhebung von Ausschreibungen wegen Unwirtschaftlichkeit durch öffentliche Auftraggeber zu beobachten.

Die Aufhebung der Ausschreibung ist allerdings vergaberechtlich die ultima ratio. Spiegelbildlich ist die Aufhebung eines (Vergabe-)Wettbewerbs mit dem Ziel, durch eine beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe einen besseren Preis zu erzielen, selbst bei Überschreitung der Kostenschätzung regelmäßig rechtswidrig. Nur wenn die Kostenschätzung nachweislich wirklichkeitsnah war und dennoch von den abgegebenen Angeboten drastisch überschritten wird, kommt eine rechtmäßige Aufhebung trotz fortbestehender Beschaffungsabsicht in Betracht. Gefordert wird von der Rechtsprechung (u.a. VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/17) als realistische und wirklichkeitsnahe Kostenschätzung regelmäßig ein bis zur 1. Gliederungsebene der DIN 276 unterteiltes oder aktuell eingeholtes Angebot zum Kostenvergleich. 

Bloße Preiswünsche oder die Erfahrungen aus zeitlich deutlich früheren Vergaben genügen nicht. Der Auftraggeber muss für eine rechtmäßige Aufhebung auch nachweisen, dass er zusätzliche Mittel auch künftig nicht beschaffen kann. Der Tendenz öffentliche Projekte mit kleingerechneten Budgets zu beginnen, die dann im weiteren Verlauf hohe Mehrkosten zur Folge haben, wird damit zugleich ein Riegel vorgeschoben.