Seit 1996 können Mehraufwendungen für Verpflegung anläßlich einer Geschäftsreise nur noch mit gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Neben dieser Verschlechterung gilt ab 1996 im Rahmen der neuen Einkommensteuer-Richtlinien eine weitere Verschärfung. Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinienregelung verlangt die Finanzverwaltung, daß Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gesondert aufzuzeichnen sind. Das bedeutet, daß derartige Aufwendungen fortlaufend, zeitnah und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet bzw. auf besonderen Konten gebucht werden müssen. Sofern dieses nicht bereits aus anderen Gründen (z. B. wegen des Vorsteuerabzugs) erfolgt, sind diese Voraussetzungen künftig zusätzlich zu beachten.
Werden die Voraussetzungen für die gesonderte Aufzeichnung nicht erfüllt, sind die entsprechenden Aufwendungen insgesamt nicht abzugsfähig. Die Finanzverwaltung will diese Regelung ab 1996 anwenden, obwohl die Einkommensteuer-Richtlinien 1996 erst im Frühjahr 1997 bekanntgegeben wurden.