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Automatischer Informationsaustausch steht unmittelbar bevor

Steuerstrafrecht - 05.07.2017

Bereits Ende 2014 ist ein Abkommen zum automatischen steuerlichen Datenaustausch geschlossen worden. Ziel ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Diesem Abkommen haben sich mehr als 90 Staaten und Gebiete angeschlossen, zu denen neben Deutschland auch die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein gehören. Der automatische Datenaustausch wird erstmals zum 30. September 2017 für das Jahr 2016 erfolgen.

Der automatische Datenaustausch betrifft nur Finanzkonten. Finanzinstitute wie Banken sind verpflichtet, bis zum 31. Juli des Jahres, für 2016 erstmals zum 31. Juli 2017, die Daten an die jeweilige zentrale staatliche Stelle zu übermitteln. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Zum 30. September 2017 erfolgt dann der „internationale“ Datenaustausch mit den Finanzbehörden der teilnehmenden Länder.

Meldepflichtige Finanzinformationen sind u.a. Zinsen, Dividenden oder Einkünfte aus bestimmten Versicherungsverträgen, aber auch Kontoguthaben und Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Dabei sind neben den Konten natürlicher Personen auch Konten von juristischen Personen (einschließlich Trusts und Stiftungen) erfasst.

Bei Auslandskonten sollte daher noch einmal geprüft werden, ob die Angaben in den Steuererklärungen steuerrechtlich zutreffend sind. Im Zweifelsfall kann noch immer eine Selbstanzeige ratsam sein. Selbst verspätete/missglückte Selbstanzeigen haben eine strafmildernde Wirkung.