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OttDr. Hendrik Ott
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Bald kein „Widerrufsjoker“ mehr

Bankrecht - 09.03.2016

Darlehensnehmer, die für private Zwecke einen Kredit bei ihrer Bank aufgenommen haben, jedoch nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, müssen sich beeilen. 

Aufgrund einer Gesetzesänderung erlischt das Widerrufsrecht nach dem 21.06.2016 für Kreditverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Während dieses Zeitraumes sind nach Feststellung der Verbraucherzentralen mehr als 70 % aller Darlehensverträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung versehen worden. Darlehensnehmer können deshalb auch heute noch aus Altverträgen mit hoher Verzinsung auf neue Verträge mit historisch niedrigen Zinssätzen umschulden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Allerdings tickt nunmehr die Uhr.