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OttDr. Hendrik Ott
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Bankrecht – Aufklärung über Innenprovisionen

News - 09.08.2010

Mit Urteil vom 29.06.2010 (Az.: XI ZR 104/08) hat der Bundesgerichtshof erneut zur Offenlegungspflicht für Vermittlungsprovisionen entschieden. Die Klägerin hatte über Vermittler eine Eigentumswohnung zu Zwecken der Steuerersparnis erworben. Die beklagte Bank hatte den Kaufpreis finanziert. Für die Vermittlung des Darlehensvertrages erhielten die Vermittler eine Provision von der Bank. In dem zwischen der Klägerin und den Vermittlern abgeschlossenen Objekt- und Finanzierungsvermittlungsvertrag wurde dies verschwiegen. Die Klägerin nahm die Bank erfolgreich auf Rückabwicklung des kreditfinanzierten Kaufs der Eigentumswohnung in Anspruch.

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass sich die Bank vorliegend die arglistige Täuschung seitens der Vermittler zurechnen lassen müsse. Grund hierfür sei die institutionalisierte Zusammenarbeit von Bank und Vermittlern. Dem Urteil kommt nach eigener Einschätzung des Bundesgerichtshofs eine große praktische Bedeutung zu, weil vergleichbare Objekt- und Finanzierungsvermittlungsverträge bundesweit Verwendung finden. Banken werden sich auf eine neue Klagewelle gefasst machen müssen.