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OttDr. Hendrik Ott
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Bankrecht Bundesgerichtshof brüskiert Finanzbranche

News - 04.08.2009

Klagen wegen fehlerhafter Anlageberatung nehmen deutlich zu. Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die beratende Bank den Anleger bei der Vermittlung von Anteilen geschlossener Fonds darüber aufklären muss, ob und in welcher Höhe sie hierfür Zahlungen von dritter Seite erhält. Nur dann könne der Anleger das Provisionsinteresse der Bank einschätzen und beurteilen, ob die Bank die Fonds-Beteiligung auch (oder gar nur) deshalb empfiehlt, weil sie selbst daran verdient (Beschluss vom 20.01.2009, Az. XI ZR 510/07). Die Entscheidung ist auf viele Altfälle anwendbar, da die Anleger hierüber in der Vergangenheit regelmäßig nicht aufgeklärt worden sind. Dies öffnet das Tor zu einer erfolgreichen Rückabwicklung aus Anlegersicht fehlgeschlagener Investments. Über die Banken hinaus dürften auch andere Finanzdienstleister von der Aufklärungspflicht betroffen sein, so dass die Bedeutung des Urteils weit über den entschiedenen Fall hinausreicht.