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StaatsSebastian Staats
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Bau- und Architektenrecht – Der Architekt als Urheber

News - 04.07.2010

Architekten sind häufig unsicher, was den Umfang ihrer Urheberrechte angeht. Vielfach bekannt sind die jüngsten Entscheidungen zum Änderungs- und Entstellungsverbot, z. B. beim Umbau des Berliner Hauptbahnhofs.

Das Landgericht Potsdam (Urteil vom 04.01.2010, Az. 2 O 148/09) hat erneut bestätigt, dass Architektenzeichnungen als technische Zeichnungen urheberrechtlich besonders geschützt sind. Das Urheberrecht eines Architekten ist danach verletzt, wenn bei Veröffentlichungen des Architektenwerks - etwa auf Internetseiten Dritter - der Name des Architekten nicht genannt wird. Eine Veröffentlichung der Architektenzeichnung ohne Einwilligung des Architekten verstößt gegen das Urheberrecht. Es sollte daher immer vertraglich besonders geregelt werden, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber eingeräumt werden bzw. welche eben nicht.