Thomas Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
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Bauüberwachende Architekten müssen Mängel nicht nur erkennen und deren Beseitigung überwachen. Es besteht bereits die Pflicht, das Entstehen von Mängeln zu verhindern. So muss der Architekt z. B. Unebenheiten des Trockenestrichs vor Aufbringen des Fliesenbelages und Fehler bei gemauerten Ziegelwänden vor deren Verputzen anzeigen.
Eine in diesem Sinn versäumte Bauaufsicht kann nicht nachgeholt werden. Entsteht dem Bauherrn hieraus ein Schaden, so ist der Architekt verpflichtet, diesen zu ersetzen. Bei kritischen Bauabschnitten und nur kurzzeitig zu kontrollierenden Gewerken hilft somit nur eine intensive und vor allen Dingen lückenlose Bauüberwachung.