Seit 1.7.1995 können in Niedersachsen Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen sowie Garagen, Stellplätze und bestimmte Nebenanlagen ohne Baugenehmigung gebaut werden. Das neue Verfahren soll die Bauausführung beschleunigen:
[Die Baumaßnahme muß der Bauaufsichtsbehörde nur noch vor Baubeginn angezeigt werden.]
[Das Risiko langwieriger Nachbarprozesse vor dem Verwaltungsgericht entfällt. Dafür sind Zivilprozesse nicht ausgeschlossen.]
[Da die behördliche Prüfung entfällt, liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Bauvorschriften allein beim Architekten. Sein Haftungsrisiko wächst.]