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EichhornDr. Christoph Eichhorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Baunutzungsverordnung contra Ferienhaus

Verwaltungsrecht - 09.12.2015

Wohnhäuser an Nord- und Ostsee oder den Mecklenburgischen Seen werden gern zur Nutzung als Wochenend- oder Ferienhäuser erworben.

Die Baunutzungsverordnung regelt das allgemeine Wohnen als dauerhaften Lebensmittelpunkt. Dagegen liegen beim Wochenendhaus eine gelegentliche Nutzung des gleichen Eigentümers und beim Ferienhaus eine vorübergehende Vermietung an wechselnde Gäste vor. Die Baugenehmigung eines Wohnhauses deckt daher dessen Nutzung als Wochenend- oder Ferienhaus nicht ab. In reinen und allgemeinen Wohngebieten ist die Nutzung als Wochenend- oder Ferienhaus generell nicht genehmigungsfähig. Bauaufsichtliche Nutzungsanordnungen drohen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald in den letzten Jahren mehrfach entschieden, ohne die katastrophalen Auswirkungen auf den Ferienverkehr und die Immobilienwirtschaft des eigenen Bundeslandes zu bedenken.

Beim Erwerb einer Immobilie zu Ferienzwecken sind deshalb Vorsicht und eine genaue Recherche des geltenden Planungsrechtes geboten.