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BeyerThomas Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Baurecht: Vorgerichtliche Sachverständigenkosten sind nicht immer erstattungsfähig

News - 07.01.2014

Der Sachverhalt ist vertraut: Der Bauherr ahnt das Bestehen von Mängeln. Er beauftragt wegen fehlender eigener Sachkunde einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Auf Basis dieses Gutachtens fordert er den Auftragnehmer dann zur Mängelbeseitigung auf. Dabei geht der Bauherr davon aus, dass der Auftragnehmer zur Erstattung der Gutachterkosten verpflichtet ist.

 

 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass dies nicht immer der Fall ist. Das Argument der "Waffengleichheit" greife nicht. Schließlich genüge es, dass der Bauherr Mängelsymptome in laienhafter Form rüge. Hierzu bedürfe es keines Sachverständigen. Darüber hinaus gelte das werkvertragliche Kooperationsgebot, das es verbiete, unnötige Kosten zu verursachen. Vorgerichtliche Sachverständigenkosten seien daher nur bei Vorliegen von Umständen erstattungsfähig, bei denen die Beauftragung von fachlichem Sachverstand objektiv erforderlich ist. Wir empfehlen daher zunächst anwaltlichen Rat einzuholen, bevor ein Sachverständiger beauftragt wird.