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LehmannLea Lehmann
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„BB kriegt alles“ – Erbeinsetzung auf einem Brauereiblock

Erbrecht - 06.05.2025

Ein handschriftlicher Zettel auf einem Brauereiblock mit den Worten „BB kriegt alles“ – reicht das für ein wirksames Testament? Das Oberlandesgericht Oldenburg sagt: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Nach dem Tod eines Gastwirts fand man hinter der Theke zwischen den unbezahlten Rechnungen seiner Gäste einen Zettel - abgerissen von einem Brauereiblock. „BB kriegt alles“ stand darauf. Auch ein Datum und die Unterschrift des Gastwirts fanden sich auf dem Zettel. Die Bezeichnung „BB“ war der Spitzname seiner Lebensgefährtin, eine Abkürzung ihres Namens.

Das Nachlassgericht Westerstede entschied zunächst, dass der Zettel kein wirksames Testament darstelle. Dies wertete das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 20.12.2023, Az.: 3 W 96/23) anders: Das Testament enthalte alle Mindestbedingungen, sei eigenhändig geschrieben, unterschrieben und es ergebe sich in diesem Fall auch ganz klar, wer „BB“ sei. Auch der Fundort des Zettels ändere hieran nichts. Der Gastwirt habe auch andere wichtige Unterlagen hinter der Theke deponiert und keinen großen Wert auf Formalien gelegt. Das Gericht ging daher davon aus, dass der Gastwirt ein Testament errichten wollte – auch wenn sich der Satz nur auf einem Brauereiblock befand.

Übrigens: Sogar ein „Tischplattentestament“ kann wirksam sein. So entschied das Amtsgericht Köln (Beschluss vom 25.05.2020, Az.: 30 VI 92/20), dass ein Testament, das mit einem Filzstift auf die Tischplatte eines Holztisches geschrieben wird, grundsätzlich wirksam sein kann, wenn die sonstigen Formvorschriften eingehalten werden.

Wenn Sie keinen Brauereiblock zur Hand haben und Sie am Esstisch nicht täglich Ihr eigenes Testament lesen wollen, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung Ihres Testaments.