Dr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
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Handels- und Gesellschaftsrecht
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Steuerrecht
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Über die Rückforderung von Bearbeitungsentgelten in Verbraucherkreditverträgen ist in jüngster Zeit viel publiziert worden. Mit Urteil vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR 170/13 sowie 405/12) hatte der Bundesgerichtshof unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts gegenüber Verbrauchern für unwirksam erklärt. Als Folge sind gezahlte Bearbeitungsentgelte von den Banken an Kunden zurückzuzahlen.
Was aber gilt, wenn es um einen gewerblichen Kredit geht?
Die erste hierzu veröffentlichte obergerichtliche Entscheidung stammt vom Oberlandesgericht München (Beschluss vom 13.10.2014, Az.: 27 U 1088/14). Das Gericht gelangt zu dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Verbraucherkrediten auf gewerbliche Kredite, insbesondere auf den Bauträgerkredit, nicht übertragbar sei. Gewerblichen Kreditnehmern ist gleichwohl zu raten, eine Rückforderung gegenüber der Bank geltend zu machen und auf einen Verjährungsverzicht hinzuwirken, bis der Bundesgerichtshof diese Frage letztverbindlich geklärt hat.