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WeidigRené Weidig
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Bedrohte Vermieterin darf Mieter fristlos kündigen

Mietrecht - 05.02.2024

AG Hanau, Urt. v. 22.05.2023 – 34 C 80/22 (14)

Die Vermieterin einer Mietwohnung hatte sich mit ihrem Mieter häufig über die Nutzung des Gartens gestritten. In der Mietwohnung wohnte eine weitere Person zusammen mit dem Mieter. Bei dem Gespräch über die Gartennutzung kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Der Mitbewohner fragte nach einem Messer, woraufhin ihm ein solches gebracht wurde. Die Vermieterin sprach hierauf gegenüber dem Mieter die außerordentliche Kündigung aus.  

Das AG Hanau entschied, dass die Vermieterin bei einer Bedrohung durch ihren Mieter bzw. dessen Mitbewohner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sei (AG Hanau, Urt. v. 22.05.2023 – 34 C 80/22(14)). Allein der Ruf nach dem Messer enthalte eine Drohung, dass dieses auch eingesetzt werden könnte. Unerheblich sei, ob das Messer auch tatsächlich zum Einsatz kommt. Es sei auch unerheblich, dass der Mieter die Drohung nicht selbst ausgesprochen habe. Er müsse sich das Verhalten seines Mitbewohners zurechnen lassen.

Das Verhalten müsse die Klägerin nicht hinnehmen. In dem Verhalten sei ein wichtiger Grund gem. § 543 Abs. 1 BGB zu sehen, sodass sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt war.