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KellerThomas Keller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - Ausgleichsansprüche!

News - 10.08.2008

Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsansprüche bestehen können, wenn die von einem Partner erbrachten Leistungen über das hinaus gehen, was das tägliche Zusammenleben erfordert (Urteil vom 09.07.2008, Aktenzeichen XII ZR 179/05).

In dem entschiedenen Fall hatte ein Partner (die Frau) ein Grundstück zu Alleineigentum erworben, das die Partner im Rahmen der gemeinsamen Lebensplanung mit einem Haus bebauten. Beide Partner haben mit finanziellen Leistungen und durch Arbeitsleistung zu dem Bauvorhaben beigetragen.

Nach der Trennung zog der Mann aus. Er verlangte von seiner ehemaligen Partnerin Ersatz für seiner finanziellen Beiträge und seiner Arbeitsleistung.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass neben gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsansprüchen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bestehen können. Ein gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch kommt Betracht, wenn mit dem Erwerb eines bestimmten Gegens-tandes ein gemeinschaftlicher Wert geschaffen werden sollte. In diesem Fall liege re-gelmäßig der (stillschweigende) Abschluss eines GbR-Gesellschaftsvertrages vor. Werden Zuwendungen in der Erwartung getätigt, die Lebensgemeinschaft werde weiter Bestand haben (also insbesondere für Erwerb oder Errichtung eines selbst genutzten Wohnobjektes), kommt bei Scheitern der Lebensgemeinschaft auch ein Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht.

Bei der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist nun jeweils zu prüfen, mit welchem Zweck die Partner Zuwendungen gewährt haben und welche Erwartungen sie dabei geleitet haben.