Fred Tüchelmann
Rechtsanwalt
Steuerberater (§ 58 StBerG)
Fachanwalt für
Steuerrecht
Fachberater für
die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Für betriebliche Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden und seit 01.04.1999 angeschafft wurden, sind Vorsteuerbeträge, die auf die Anschaffung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb und den Betrieb dieser Fahrzeuge entfallen, nur zu 50 v. H. abzugsfähig.
Eine derartige Regelung kann nach EG-Recht nur erlassen werden, wenn der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine entsprechende Ermächtigung erteilt. Am 28.02.2000 hat die Bundesrepublik diese Ermächtigung erhalten, und zwar rückwirkend zum 01.04.1999. Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, ob diese Ermächtigung des Rates der Europäischen Gemeinschaft gültig ist. Die Zweifel betreffen das Verfahren, insbesondere auch die Rückwirkung, und den Inhalt der Ermächtigung. Die Frage wurde dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Bis zur Klärung dieser Frage ist darauf zu achten, dass entsprechende Umsatzsteuerbescheide offen gehalten werden.