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BrandesDr. Thomas Brandes
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Bei wem liegt das Baugrundrisiko?

Baurecht - 03.06.2015

Der Satz, „der Bauherr trägt das Baugrundrisiko“, ist im Bewusstsein der Praxis tief verwurzelt. Er findet sich häufig als Argument in baurechtlichen Auseinandersetzungen. Dabei handelt es sich um alles andere als einen ehernen Grundsatz des privaten Baurechts. Im Gegenteil hängt es von der vertraglichen Risikoverteilung ab, wer dieses Risiko trägt: Bauherr oder Bauunternehmer.

Ausdrückliche Regelungen in ausformulierten Bauverträgen sind selten. Maßgeblich ist die Vertragsauslegung. Die Auslegung ist häufig unter Berücksichtigung der Anbahnung des Bauvertrages an wenigen Worten im Leistungsverzeichnis festzumachen. Liegt ein Bodengutachten vor, das erkennbar keine vollständige Erkenntnissituation liefert und bietet der Bauunternehmer trotzdem einen einheitlichen Einheitspreis für „alle Bodenarten und ‑schichten des Quartärs“ an, übernimmt er damit sogar das Baugrundrisiko für unvorhergesehene Rollkieslagen aus diesem Erdzeitalter. Die daraus resultierenden erheblichen Mehrkosten hat er zu tragen.

Das entsprechende rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts München zeigt zweierlei: Erstens ist immer ein sorgfältiger Blick in ein vorliegendes Bodengutachten ratsam. Zweitens sollten die Vertragspartner in Zweifelsfällen eine ausdrückliche Vereinbarung über die Risikoverteilung anstreben.