Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Medizinrecht
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Pflichtbeiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung können ab dem 01.01.2010 steuerlich geltend gemacht werden. Bei Krankenversicherungsbeiträgen ist der Abzug auf die „Basisversorgung“ begrenzt. Bei privat Versicherten muss der Anteil der Basisversorgung aus den Versicherungsbeiträgen ermittelt werden. Die Versicherungsunternehmen beabsichtigen, ihren Versicherten bis zum Jahresende Bescheinigungen mit den erforderlichen Daten zuzusenden.
Freiwillig und privat versicherte Selbständige können die Beiträge bis zur Höhe der Basisversorgung vollständig steuerlich geltend machen. Bei Arbeitnehmern sind die Beiträge nach Bereinigung durch den steuerfreien Arbeitgeber-Zuschuss abzugsfähig. Die neuen Regelungen werden für Arbeitnehmer mit gesetzlicher Krankenversicherung bereits beim Lohnsteuerabzug durch eine geänderte Vorsorgepauschale berücksichtigt. Privat versicherte Arbeitnehmer sollten die Bescheinigungen der Krankenkasse zeitnah an ihren Arbeitgeber weiterleiten, damit die Beiträge bereits beim Lohnsteuerabzug Januar 2010 berücksichtigt werden können.