Dr. Steffen Ullrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Medizinrecht
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Bei einer Beitragssatzerhöhung im Zuge des Zusammenschlusses zweier Krankenkassen gilt nicht die reguläre Kündigungsfrist. Es besteht vielmehr ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Beitragssatzerhöhung. Das hat das Bundessozialgericht mehrfach entschieden (Entscheidungen B 12 KR 21/04 R sowie B 12 23/4 R).
Es ist weiter damit zu rechnen, dass Krankenkassen in den nächsten Monaten fusionieren und im Zuge des Zusammenschlusses Beitragssatzerhöhungen aussprechen. Sie haben die Möglichkeit hierauf zu reagieren. Wenden Sie sich an Ihren rechtlichen Berater!