Neue Verfahrensregeln sollen Genehmigungsverfahren beschleunigen, soweit die Genehmigung Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betrifft (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 12. September 1996).
Von besonderer Bedeutung ist die Beratungs- und Auskunftspflicht der Behörde bereits vor Stellung des Antrags auf Genehmigung, ferner die Einführung eines "Sternverfahrens". Im Rahmen des Sternverfahrens sind verschiedene Träger öffentlicher Belange unter Fristsetzung zur Stellungnahme aufzufordern. Nach Ablauf der Frist vorgelegte Stellungnahmen müssen nur noch eingeschränkt berücksichtigt werden. Mit dem weiteren Instrument der "Antragskonferenz" wird dem Antragsteller das Recht eingeräumt, die Genehmigungsbehörde zu veranlassen, eine Besprechung mit allen beteiligten Stellen und dem Antragsteller einzuberufen.