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OttDr. Hendrik Ott
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Beschränkung der Aufrechnung in AGB unwirksam

Wettbewerbsrecht - 02.05.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten nicht selten eine Klausel, derzufolge ein Verbraucher gegenüber Ansprüchen des Klauselverwenders nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen darf.

Wie der Bundesgerichtshof aktuell entschieden hat (Urteil vom 20.03.2018, XI ZR 309/16), ist eine solche Beschränkung des Rechts zur Aufrechnung unwirksam. Denn dem Wortlaut nach wären auch Rückabwicklungsansprüche nach dem Widerruf eines Vertrages hiervon erfasst, was gegen zwingendes Verbraucherschutzrecht verstoße.

Die Relevanz dieser Entscheidung ist enorm, da viele Verbraucherverträge ein Widerrufsrecht beinhalten (etwa Vertragsschlüsse im Internet, Verbraucherdarlehen, Haustürgeschäfte). Eine Anpassung der AGB wird sich für Klauselverwender empfehlen, um einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Verbraucheranwälte und Verbraucherschutzverbände zuvor zu kommen.