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Beschränkung des Rechtsschutzes in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

News - 02.07.1997

Durch Gesetz vom 1. November 1996 wurde der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz in wesentlichen Punkten beschränkt. Nachstehend die wesentlichsten Änderungen:

 

Eine Berufung gegen ein klagabweisendes Urteil ist nur noch nach Zulassung durch das Berufungsgericht zulässig.

 

Die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage entfällt nach Ablauf einer bestimmten Frist kraft Gesetzes, sofern das Berufungsgericht die aufschiebende Wirkung nicht anordnet. Eine anwaltliche Vertretung ist nunmehr bereits vor dem Oberverwaltungsgericht zwingend erforderlich. Untergesetzliche Rechtsvorschriften, also etwa Bebauungspläne, können nur noch binnen zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten angefochten werden.