Dr. Thomas Brandes
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brandesappelhagen.de
Das Oberlandesgericht Hamburg hält die Domain "mitwohnzentrale.de" ohne unterscheidungskräftige Zusätze für wettbewerbswidrig.
Begründung: Tritt ein Unternehmen unter einer Branchenbezeichnung im Internet auf, so kann dies zu einer unzulässigen Behinderung des Wettbewerbs führen. Aufgrund der Tatsache, dass es jede Domain nur einmal geben kann, liege eine faktische Monopolisierung eines Gattungsbegriffes vor. Dies führe zu einer wettbewerbswidrigen Kanalisierung von Kundenströmen zu Lasten der Mitbewerber des Domain-Inhabers.
Frühere Urteile anderer Gerichte hatten dies verneint. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg ist in der Fachwelt lebhaft umstritten. Solange eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes noch aussteht, gilt es, vorhandene Domains für den Fall einer Auseinandersetzung wettbewerbsrechtlich zu prüfen und bei der Anmeldung neuer Domains die Risiken bereits im Vorfeld abzuwägen.