Dr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
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In Prozessen zwischen Anlegern und Banken wegen fehlerhafter Wertpapierberatung geht es häufig um den Vorwurf, die Bank hätte aufgrund gezielter Nachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem Verkauf der Wertpapiere raten müssen. Sie sei deshalb zum Schadensersatz wegen weitergehender Kursverluste verpflichtet. Die Bank muss den Kunden zwar richtig und vollständig über die Risiken der Anlage aufklären. Die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjekts muss im Zeitpunkt der Beratung aber lediglich vertretbar sein (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.03.2006 – XI ZR 63/05). Das Risiko nicht prognosegemäßer Entwicklung der Anlage trägt der Anleger. In der Prozesspraxis geht es deshalb darum, jeweils festzustellen, ob die Grenzen dessen, was noch vertretbar ist, im Einzelfall überschritten wurden. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.