News

Krabbe TrakiesMaxi Krabbe Trakies
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-509
Telefax: +49 (0) 531 28 20-555
krabbe@appelhagen.de

„Blitzscheidung“ nach kurzer Ehe

Familienrecht - 02.05.2023

Im Alltag eines Rechtsanwalts für Familienrecht kommt immer wieder die Frage nach einer schnellen Scheidung bei nur kurzer Ehedauer auf. Auch von Annullierung ist gelegentlich die Rede.

Eines vorweg: Man kann eine wirksam geschlossene Ehe, egal wie lange sie dauert, nicht einfach formlos wieder rückgängig machen. Dazu bedarf es einer Scheidung der Ehe durch gerichtlichen Beschluss, in den meisten Fällen muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Reicht ein Ehegatte den Scheidungsantrag zu früh ein, läuft dieser Gefahr, dass der Antrag zurückgewiesen wird verbunden mit der Verpflichtung, die Kosten des Verfahrens vollständig zu tragen.

In absoluten Ausnahmefällen, wie etwa bei Gewalt in der Ehe, kann eine Härtefallscheidung, die ohne Einhaltung des Trennungsjahres möglich ist, beantragt werden. Die Gerichte gehen jedoch sehr zurückhaltend damit um.

Der einzige Trost bei einer Scheidung nach kurzer Ehedauer ist, dass der Ausgleich von Rentenanwartschaften bei einer Ehedauer (Tag der Heirat bis Zustellung des Scheidungsantrages) von unter 3 Jahren nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt wird. Wenn kein Antrag gestellt wird, entfällt das Einholen der Auskünfte der einzelnen Versorgungsträger. Damit können einige Monate Bearbeitungsdauer gespart werden und das Scheidungsverfahren kann in nur wenigen Wochen erledigt sein - natürlich abhängig von der Auslastung der Gerichte.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf, wenn Sie Unterstützung benötigen.