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OttDr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
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Bürgschaft eines GmbH-Minderheitsgesellschafters wirksam

News - 04.09.2003

Gewährt eine Bank einer GmbH einen Kredit, so verlangt sie in aller Regel persönliche Bürgschaften der Gesellschafter. Das ist rechtlich selbst dann zulässig, wenn dies zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung des Gesellschafters führt. Denn grundsätzlich hat ein Kreditinstitut, das einer GmbH ein Darlehen gewährt, ein berechtigtes Interesse an der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob es ein deutliches Missverhältnis zwischen dem Verpflichtungsumfang des Bürgen und seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gibt. Bei einem groben Missverhältnis ist die Bürgschaft nichtig. Wie der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.12.2002 – XI ZR 82/02) klargestellt hat, ist von einer wirksamen Bürgschaftsverpflichtung sogar dann auszuge-hen, wenn der Bürge lediglich mit 10 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt ist.