Stadtwerke warben mit einem Umweltbonus von 1.000,00 DM bei einer Umstellung von Öl auf Erdgas. Hiergegen klagte ein Heizölhändler durch alle Instanzen. Der Bundesgerichtshof erklärte die Werbemaßnahme der Stadtwerke für zulässig.
Der Handlungsspielraum der Stadtwerke wird durch dieses Urteil erweitert. Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen sollten neue Werbemaßnahmen jedoch erst nach rechtlicher Überprüfung umgesetzt werden.