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Bundesweite Zulassung zu den Oberlandesgerichten

News - 07.01.2002

Der Bundestag hat das Zulassungsrecht der Rechtsanwälte weiter liberalisiert. Ab dem 01.07.2002 können wir Sie in Rechtsstreitigkeiten bundesweit nicht nur vor den Amts- und Landgerichten, sondern auch in Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten vertreten. Wir begrüßen diese Regelung. Sie ist im Sinne unserer Mandanten. Damit steht Ihnen das Know-How unserer auf Fachgebiete spezialisierten Experten und zusätzlich jahrzehntelange Berufungserfahrung aus der Tätigkeit vor den Oberlandesgerichten Braunschweig und Naumburg zur Verfügung.