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TüchelmannFred Tüchelmann
Rechtsanwalt und Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)
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Corona-Krisenbewältigungspaket aus Juni 2020

Steuerrecht - 10.07.2020

Das kürzlich beschlossene Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket hat die Aufgabe,

  • die Konjunktur zu stärken,
  • Arbeitsplätze zu erhalten,
  • Länder und Kommunen zu stärken und 
  • junge Menschen und Familien zu unterstützen.

Von den extrem vielen Förderprogrammen und Neuregelungen sollen hier nur wenige genannt werden.

1.
Der steuerliche Verlustrücktrag wird für das Jahr 2020 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen. Dies dient der Liquiditätsstabilisation.

2.
Es wird eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 %, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, eingeführt. 

3.
Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftsteuerrecht durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrages verbessert.

4.
Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemissionen je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000,00 Euro auf 60.000,00 Euro erhöht. 
5.
Mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Dabei wird bei der Gewerbesteuer der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände auf 200.000,00 Euro erhöht. 

6.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300,00 Euro gewährt.