News

Crowdfunding – Spendenabzug möglich?

Steuerrecht - 04.10.2018

Um neue Projekte zu finanzieren greifen immer mehr gemeinnützige Vereine und Stiftungen zum Crowdfunding. Mit Crowdfundings wird eine feste Summe an Geld für ein bestimmtes Projekt durch viele Klein- und Kleinstbeträge gesammelt. Zahlreiche Plattformen bieten die Möglichkeit, dort das Projekt vorzustellen und über die Plattform den benötigten Geldbetrag zu sammeln.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit BMF-Schreiben vom 15.12.2017 (IV C 4 – S 2223/17/10001) Kriterien für einen Spendenabzug bei Crowdfunding benannt. Ein Spendenabzug der an ein Crowdfunding-Projekt gezahlten Gelder setzt voraus, dass die Gelder ohne Gegenleistung gegeben werden und die Spendenmotivation im Vordergrund steht. Auch das Crowdfunding-Portal darf keine Gegenleistung erhalten. Beim Empfänger des Geldes aus dem Crowdfunding muss es sich um eine steuerbegünstigte Körperschaft, beispielsweise einen gemeinnützigen Verein, oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handeln. Das finanzierte Projekt muss den satzungsmäßigen Zwecken entsprechen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind die Empfänger der Gelder berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für die Spenden auszustellen. Die Zuwendungsbestätigungen können im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich berücksichtigt werden.