Das am 19.07.1996 in Kraft getretene "Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenz-grundstücken an die früheren Eigentümer (Mauergrundstücksgesetz)" gewährt dem Alteigentümer einen Anspruch auf Rückerwerb seines zum Zwecke des Mauerbaus und des Baus der innerdeutschen Grenze enteigneten Grundstücks zum Preis von 25 % des Verkehrswertes. Voraussetzung des Anspruches ist, daß es sich um ein heute bundeseigenes Grundstück, das nicht für öffentliche Zwecke benötigt wird, handelt. Anträge auf Rückerwerb müssen bis spätestens zum Ablauf des 31.01.1997 bei der Oberfinanzdirektion gestellt werden, in deren Bezirk der Vermögenswert belegen ist.