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Das „Mehrfachtäterpunktsystem“

News - 07.06.2005

Durch zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen und einen Rotlichtverstoß sind schnell 10 Punkte erreicht, zumal nach einer Änderung der Gesetzeslage zum 01.02.2005 die Löschung im Verkehrszentralregister von Flensburg erheblich erschwert worden ist und eine Verzögerung laufender Bußgeldverfahren, um den Löschungszeitpunkt zu erreichen, kaum noch Aussicht auf Erfolg hat.

Die Fahrerlaubnisbehörde warnt den Betroffenen erstmals, sobald er 8 Punkte erreicht hat. Bei 14 Punkten ordnet sie unter Fristsetzung die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, bei 18 und mehr Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis (!) - so will es § 4 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Nimmt man jedoch vor Erreichen von 14 Punkten an einem Aufbauseminar teil, können bis zu 4 Punkte wieder abgezogen werden (§ 4 Absatz 4 StVG).

Schon die Warnung bei 8 Punkten sollte Anlass sein, sich von seinem im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um einem möglichen nachfolgenden „Totalverlust“ der Fahrerlaubnis vorzubeugen.