Dr. Sebastian Jördening
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht
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Vor wenigen Tagen haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Damit wird die dezentrale Energieversorgung künftig deutlich attraktiver. Insbesondere wird der Betrieb von Photovoltaik (PV)-Anlagen erheblich entbürokratisiert.
Was ist neu?
Erweiterung von Mieterstrommodellen
Der Anwendungsbereich sogenannter Mieterstrommodelle wird erweitert. Bislang gab es für Betreiber einer PV-Anlage nur dann einen Mieterstromzuschlag nach dem EEG, wenn die PV-Anlage zur Versorgung von Wohngebäuden diente. Künftig wird Mieterstrom auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebengebäuden gefördert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kommt ein neues, bürokratiearmes Modell zur Energieversorgung innerhalb eines Gebäudes. Anders als beim Mieterstrom ist der Betreiber der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung von den umfangreichen Lieferantenpflichten nach dem Energiewirtschaftsgesetz weitgehend befreit. Aufgrund der Befreiungen erhält der Betreiber allerdings auch keine gesonderte Förderung. Aufgrund der geringeren Anforderungen ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung besonders für Akteure interessant, die die Bürokratie von Mieterstrommodellen vermeiden möchten.
Fazit
Mit dem Solarpaket I wurden die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle grundlegend verbessert. Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung besteht nun eine einfach und schnell umzusetzende Alternative zum Mieterstrom. Das Solarpaket I dürfte den Ausbau von PV-Anlagen deutlich beschleunigen.