Andreas Janßen LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Erbrecht
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Eine sog. Vorsorgevollmacht ist ein ideales Instrument, um die eigene Zukunft für den Fall zu gestalten, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Allein der Vollmachtgeber bestimmt eine oder mehrere (Vertrauens-)Personen, die entscheiden und handeln, wenn er seine Aufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Eine Vorsorgevollmacht kann insbesondere eine gesetzliche Betreuung vermeiden.
Was nützt aber eine Vorsorgevollmacht, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden wird?
Anders als ein Testament, kann eine Vorsorgevollmacht nicht bei einer amtlichen Stelle aufbewahrt werden. Deshalb ist die Registrierung der Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer möglich.
Diese Registrierung ist sinnvoll, da im Zweifel Gerichte bzw. der Betreuungsrichter vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung beim Zentralen Vorsorgeregister anfragen und klären können, ob es eine Vorsorgeurkunde gibt. Ist die Vollmacht registriert, kann der Bevollmächtigte direkt kontaktiert und ein Betreuungsverfahren vermieden werden. Die Registrierung ist also zur Verwirklichung der Selbstbestimmung enorm wichtig.
Die Registrierung löst eine geringe Gebühr aus. Diese fällt nur einmal im Zeitpunkt der Registrierung an, deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeurkunde und umfasst auch die Kosten der Auskunft an die Betreuungsgerichte.