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JahrAndreas Jahr
Rechtsanwalt und Notar
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Datenkrake Wohnungsunternehmen?

Immobilienrecht - 01.08.2018

Seit dem 25.05.2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Wohnungsunternehmen erheben typischerweise eine Vielzahl an Daten von Vertragspartnern. Es regt sich Widerstand.

Unternehmen in der Wohnungswirtschaft erheben eine Vielzahl von personenbezogenen Daten, die nach der DSGVO besonders geschützt sind. Bereits bei der Anbahnung von Mietverhältnissen werden umfangreiche Informationen vom Mietinteressenten benötigt, um die Bonität des zukünftigen Vertragspartners überprüfen zu können. 

Schon nach dem „alten“ Bundesdatenschutzgesetz waren alle personenbezogenen Daten einem besonderen Schutz unterworfen. Diese Vorgaben fanden in der gesamten Branche aber keine große Beachtung. Schon im Jahr 2016 bemängelten die Landesdatenschutzbeauftragten diverser Bundesländer, den laxen Umgang mit geschützten Daten in der Branche. Im Jahr 2017 wies der Deutsche Mieterschutzbund öffentlichkeitswirksam auf Verstöße gegen Datenschutzvorschriften bei Wohnungsvermietungen hin und fand ein offenes Ohr bei den zuständigen Behörden.

Allzu große Befürchtungen vor Konsequenzen brauchten die betroffenen Marktteilnehmer allerdings nicht zu haben. Mit Einführung der DSGVO hat sich dies nun geändert. Die möglichen Strafen für Verstöße gegen Datenschutzvorschriften sind drastisch. Dazu haben die Länder Meldesysteme eingeführt und die DSGVO sieht eine Meldepflicht bei Verstößen gegen die DSGVO vor. Dies schließt ausdrücklich die Pflicht zur Selbstanzeige mit ein!

Aufgrund der aktuellen Lage am Wohnungsmarkt ist damit zu rechnen, dass Anzeigen wegen Datenschutzverstößen von Mietern und Verbraucherschutzverbänden auf die Branche zukommen. Alle betroffenen Wohnungsunternehmen, Verwalter, Makler, WEGs und sonstige Marktteilnehmer sollten daher die Anforderungen der DSGVO zügig umsetzen.

Wir unterstützen Sie gern dabei.