Dr. Thomas Brandes
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Bei dem Referendum des Vereinigten Königreichs (England, Schottland, Wales und Nordirland) am 23.06.2016 stimmten 51,89 % der Wähler für den Austritt aus der Europäischen Union. Die britische Premierministerin leitete den Austrittsprozess am 29.03.2017 durch schriftliche Mitteilung an den Europäischen Rat ein. Am Ende der vertraglich vorgesehenen zweijährigen Verhandlungsperiode steht im März 2019 der Vollzug des Austritts. Nach Angaben der britischen Regierung soll der Austritt am 29.03.2019 um 23:00 Uhr britischer Zeit rechtskräftig werden.
Die EU-Marke (Unionsmarke) und das EU-Designschutzrecht (Unionsgeschmacksmuster) werden davon direkt betroffen sein. Da die Europäischen Verträge insoweit keine Regelungen vorsehen, ist zu erwarten, dass diese Rechte ihre Gültigkeit im Vereinigten Königreich verlieren werden. Mit anderen Worten: Ein zum Beispiel durch eine Europäische Markenanmeldung begründeter Markenschutz fiele automatisch auf „der Insel“ weg.
Ob die angespannten Verhandlungen über den Brexit noch Zeit für bilaterale Verträge lassen, die etwas Anderes regeln, ist sehr unsicher. Ob das Vereinigte Königreich, um beim Beispiel zu bleiben, eine gesetzliche Lösung schaffen wird, welche die Umwandlung von EU-Marken in dortige nationale Marken ermöglicht, ist gegenwärtig vollkommen offen. Rechtsinhaber sollten deshalb bereits jetzt für den Fall Vorsorge treffen, dass dies nicht geschieht, etwa im Beispiel mit einer zusätzlichen neuen Markenanmeldung oder Internationalen Registrierung vorhandener Marken für das Vereinigte Königreich. Wegen des erwarteten Ansturms gegen Ende des Verhandlungszeitraums sollte dies nicht mehr lange aufgeschoben werden.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte auch für „die Insel“ zu retten. Bitte sprechen Sie uns an.