Dr. Joachim Gulich LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Vergaberecht
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für
Steuerrecht
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gulichappelhagen.de
Die II. Phase der Wirtschafts- und Währungsunion beginnt am 01.01.1999. Zu diesem Zeitpunkt wird der Umrechnungskurs des EURO zu den nationalen Währungen festgelegt und der EURO als Buchgeld eingeführt. Bargeld bleibt in den jeweiligen Währungen bis längstens 30. Juni 2002 gesetzliches Zahlungsmittel. Bestehende Verträge sollten einer frühzeitigen Prüfung unterzogen werden, um ggf. Anpassungsbedarf zu erkennen. Neuverträge sind vorzubereiten. Stichworte:
[Auflistung aller betroffenen Verhandlungspartner zur Vorbereitung von Gesprächen;]
[ggf. Vertragsergänzung bei langfristigen Verträgen mit einer Währungsklausel für die Umstellung auf EURO aufnehmen;]
[Übergang auf den EURO bei Neuverträgen mit Geschäftspartnern innerhalb und außerhalb der EU regeln;]
[Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Anpassungsbedarf durchsehen;]
[Leasing- und Mietverträge prüfen;]
[Etwaige Auswirkungen auf Raten-, Finanzierungs- oder Sukzessivlieferungsverträge prüfen.]
Die gemeinschaftliche Tätigkeit von Anwalt und Steuerberater sichert hier einen reibungslosen Übergang ins nächste Jahrtausend.