Gabriele Thiele
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Familienrecht
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Viele Ehegatten befürchten nach der Trennung, dass die beiderseitige anwaltliche Beratung oder Vertretung einen Konflikt erzeugt oder fördert. In dieser Situation kommt häufig der Wunsch nach einem gemeinsamen Anwalt auf.
Viele Mandanten denken, der Anwalt könne nach Abwägung der beiderseitigen Argumente beiden Rechtsrat erteilen. Das allerdings widerspricht dem Berufsbild des Anwaltes. Anwälte sind Parteivertreter. Ihre Aufgabe besteht darin, den Mandanten so zu beraten, dass er das für sich wirtschaftlich günstigste Ergebnis erzielen könnte. Ob der Mandant das dann durchsetzen möchte oder ob er Argumente seines Gegners berücksichtigt / ihm entgegenkommt, entscheidet der Mandant, nicht der Anwalt.
Weil das so ist, ist eine gemeinsame Beratung von Ehegatten aus gutem Grund durch den Gesetzgeber verboten. Davon zu unterscheiden ist der gemeinsame Besuch beim Anwalt, bei dem aber zwingend eingangs festgestellt werden muss, wer von beiden das Mandatsverhältnis eingeht.