Karin Kutz
Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin
Fachberaterin für
Internationales Steuerrecht
Fachberaterin für
Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberaterin für
Gemeinnützigkeit (IFU GmbH)
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Am 01.01.2025 ist es soweit, die bisher ausgesetzte Meldepflicht für technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) tritt in Kraft. Diese betrifft insbesondere Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden. Ziel dieser Meldepflicht ist es, die Integrität der TSE sicherzustellen und Manipulationen an Kassendaten zu verhindern.
Die neuen Regelungen erfordern, dass Unternehmen alle TSEs, die in ihren Kassensystemen integriert sind, an die zuständigen Behörden melden. Dies umfasst sowohl die erstmalige Inbetriebnahme als auch den Austausch oder die Deaktivierung einer TSE. Diese Meldungen müssen elektronisch erfolgen und detaillierte Informationen enthalten, wie etwa die Seriennummer, das Herstellungsdatum und die eindeutige Identifikationsnummer der TSE.
Die erstmaligen Meldungen von Kassensystemen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31.07.2025 erfolgen.
Ab dem 01.07.2025 sind neue elektronische Kassensysteme innerhalb eines Monats nach Anschaffung anzumelden. Dies gilt ebenfalls für die Abmeldung der ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommenen elektronischen Kassensysteme.
Elektronische Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 außer Betrieb genommen und im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung dieser Geräte bereits erfolgt ist. Es ist wichtig sicherzustellen, dass ein Kassensystem zuerst als angeschafft gemeldet wurde, bevor eine Außerbetriebnahme gemeldet wird.
Nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF vom 28.06.2024) sind bei jeder Mitteilung alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer einheitlichen Meldung zu übermitteln.
Bitte setzen Sie sich zeitnah mit Ihrem Kassenhersteller in Verbindung um zu klären, wie die elektronischen Meldungen erfolgen. Die Schnittstellen der Finanzverwaltung sind bereits getestet und werden ab dem 01.01.2025 zur Verfügung stehen.