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DubeAnn-Catrin Dube
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Der Unfall endet nicht im Krankenhaus – BGH stärkt Geschädigte

Schadensrecht - 02.06.2026

Nicht jede Verletzung nach einem Unfall ist sichtbar. Psychische Belastungen können Geschädigte erheblich beeinträchtigen und werden dennoch von Versicherern kritisch hinterfragt. Der BGH stellt nun klar: Die Anforderungen an den Nachweis psychischer Unfallfolgen dürfen nicht überspannt werden.

Nicht nur Knochenbrüche zählen

Mit Beschluss vom 11.02.2025 – Az. VI ZR 185/24 hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Unfallgeschädigten bei psychischen Beeinträchtigungen gestärkt. Im zugrunde liegenden Fall wurden eine Mutter und ihr damals sechs Wochen alter Sohn bei einem schweren Verkehrsunfall verletzt. Die Mutter machte unter anderem Schmerzensgeldansprüche wegen psychischer Unfallfolgen geltend. Die Klägerin schilderte psychische Beschwerden und legte hierzu therapeutische Behandlungen dar. Das Berufungsgericht hielt diesen Vortrag für nicht ausreichend.

Der BGH sah dies anders. Nach Auffassung des Gerichts wurden an die Darlegung psychischer Erkrankungen überhöhte Anforderungen gestellt. Dies verletze den Anspruch auf rechtliches Gehör. Entscheidend sei, dass psychische Beeinträchtigungen eine Gesundheitsverletzung darstellen können, wenn sie einen nachvollziehbaren Krankheitswert besitzen. Geschädigte müssen ihre Beschwerden zwar nachvollziehbar schildern, dürfen aber nicht durch unrealistische Anforderungen faktisch von der Durchsetzung ihrer Ansprüche ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung ist deshalb bedeutsam, weil psychische Folgen nach schweren Unfällen eine große Rolle spielen. Angstzustände, Schlafstörungen oder Anpassungsstörungen begleiten Geschädigte meist über einen langen Zeitraum.

Die unterschätzte Vielfalt von Personenschäden

Personenschäden enden häufig nicht mit dem Schmerzensgeld. Tatsächlich kommen weitere Schadenspositionen in Betracht, etwa Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Behandlungskosten, Fahrtkosten, Pflegekosten oder Ansprüche wegen vermehrter Bedürfnisse. Gerade hier verbergen sich teilweise erhebliche, aber übersehene Ansprüche. Der BGH macht deutlich, dass psychische Leiden nach einem Unfall ernst zu nehmen sind und Gerichte den Vortrag Betroffener nicht durch überhöhte Anforderungen erschweren dürfen.

Wer früh die richtigen Schritte einleitet und sich rechtlich begleiten lässt, vermeidet Lücken und setzt Ansprüche wirksam und vollständig durch.