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UllrichDr. Steffen Ullrich
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Deutsche Arzneimittelpreisbindung gilt nicht für ausländische Versandapotheken

Medizinrecht - 08.02.2017

Die deutsche Preisbindungsregel für rezeptpflichtige Arzneimittel verstößt gegen das Europarecht. Sie stellt für ausländische Apotheken, die Kunden in Deutschland mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln beliefern, nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ein Handelshemmnis dar, das weder im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit noch auf eine flächenmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt sei (Urteil vom 19. Oktober 2016, Az.: C-148/15). Die Wettbewerbszentrale hatte erfolgreich auf Unterlassung der Empfehlung eines Bonus-Modells einer holländischen Versandapotheke geklagt. Die Klägerin war der Auffassung, dass die Rabatte der Versandapotheke gegen die im Arzneimittelgesetz und der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel verstoßen. Der Generalanwalt beim EuGH kam zu dem Ergebnis, dass die Arzneimittelpreisbindung in Deutschland ausländische Apotheken diskriminiere.

In Deutschland sind Zuschläge für Apotheken gesetzlich geregelt. Auf die Zuschläge dürfen ausländische Versandapotheken nun Rabatt gewähren, inländische jedoch nicht. Mit der Entscheidung des EuGH könnte insbesondere ländlichen Apotheken die wirtschaftliche Grundlage entzogen sein. Die Politik überlegt derzeit, inwieweit die Versorgungs- und Beratungsqualität der inländischen Apotheken ein Verbot von Versandapotheken rechtfertigen könnten. Es bleibt also spannend!