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Deutsche Post AG muß Konkurrenz bei Briefen dulden – Sinkt das Porto?

News - 09.08.1999

Die Konkurrenten der Deutschen Post AG wittern Morgenluft. Künftig muß das Unternehmen private Zusteller auch bei der Beförderung normaler Briefpost dulden. Das hat am 06.07.1999 das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Gericht wies damit eine Klage der Post gegen die Bonner Regulierungsbehörde ab, mit der diese verpflichtet werden sollte, entsprechende Lizenzen an Privatunternehmen zurückzunehmen.

 

De facto läuft damit das bis zum 31.12.2002 fortbestehende Postmonopol für Standard-Briefsendungen mit einem Gewicht von weniger als 200 g in vielen Fällen schon heute leer. Nach Auffassung des VG Köln ist bei solchen Briefsendungen bereits heute Konkurrenz zulässig, wenn es sich um eine „taggleiche Zustellung“ handelt. Dies stelle eine besondere Leistung dar. Die Post muß also am gleichen Tage, an dem sie beim Absender abgeholt wird, beim Empfänger abgeliefert werden. Aufgrund der verschärften Konkurrenzsituation wird mit sinkendem Porto gerechnet, auch wenn sich die Deutsche Post AG bisher noch zurückhaltend äußert.