Andreas Janßen LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für
Erbrecht
Telefon: +49 (0) 531 28 20-641
Telefax: +49 (0) 531 28 20-695
janssenappelhagen.de
Für zukünftige Erbfälle (ab dem 17.08.2015) wird nicht mehr – wie bisher - relevant sein, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte oder wo der Nachlass ist. Zukünftig werden sich alle Rechtsfolgen im Erbfall nach dem Recht des Staates richten, in dem der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ein Deutscher mit Grundbesitz in Frankreich und einem Unternehmen in Braunschweig, der seinen Lebensabend in Südtirol verbringt (also ständig dort wohnt), wird dann nach italienischem Erbrecht beerbt. Dies könnte bedeuten, dass seine Regelungen, die er in einem Testament nach deutschem Recht getroffen hat, im Ergebnis „wertlos“ sind, weil sie ggf. im italienischen Recht nicht anerkannt werden.
Eine sog. Rechtswahl ist aber möglich. Ein deutscher Staatsbürger kann in einem Testament bestimmen, dass sich – egal, wo er lebt – sämtliche Folgen nach deutschem Recht richten.
Vor diesem Hintergrund bedürfen bereits vorhandene Testamente und/oder Erbverträge der Überprüfung. Insbesondere dann, wenn man als Deutscher im Ausland lebt oder leben möchte, könnte eine (auch nachträgliche) Rechtswahl zu Gunsten des deutschen Rechts sinnvoll sein. Nur dann lassen sich testamentarische Regelungen im Testament so umsetzen, wie dies tatsächlich gewollt ist. Eine ausführliche Beratung dazu ist daher zu empfehlen.