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GulichDr. Joachim Gulich LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
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Die neue Vergabeverordnung ist da

News - 01.10.2001

Am 13.12.2000 hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) beschlossen. Der Bundesrat hatte bereits zugestimmt.

 

Die neue Vergabeverordnung wird voraussichtlich im laufenden Monat im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann damit am 01.02.2001 in Kraft treten. Damit werden zugleich die ebenfalls überarbeiteten Verdingungsordnungen VOL/A und VOF sowie die VOB/B in der Fassung 2000 wirksam.

 

Die neue Vergabeverordnung füllt das Vergabeverfahrensrecht des GWB abschließend aus. Wesentliche neue Bestimmungen sind:

 

[Vorabinformation der Bieter vor Zuschlagserteilung (§ 13 VgV)]

[elektronische Angebotsabgabe (§ 15 VgV)]

[Mitwirkungsverbote (§ 16 VgV)]

 

Mit der neuen Vergabeverordnung sind Rechte und Pflichten für Auftraggeber und Bieter weiterentwickelt worden. Über Einzelbestimmungen werden wir in der Mandanteninformation weiter berichten.