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WagnerEduard Wagner
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Drum prüfe, wer ein Rohr verbindet... oder: Der beschwerliche Weg zur Energiewende

Baurecht - 02.07.2024

Die Zahl der eingebauten Wärmepumpen steigt - nicht nur in Neubauten. Allerdings birgt die Einbindung in ein bereits bestehendes System häufig technische (und rechtliche) Schwierigkeiten.

Muss ein Heizungsinstallateur beispielsweise das gesamte, vor Ort vorhandene, Rohrleitungssystem überprüfen, wenn er eine Wärmepumpe installieren soll, obwohl er damit nicht (ausdrücklich) beauftragt wurde?

Das OLG Rostock meint: Ja!

Falls er die Wärmepumpe an ein bestehendes System anschließt, das vorhandene Heizungsfüllwasser nicht austauscht und sich dadurch korrosionsbedingt Schlamm im System bildet, kann der Bauherr den Installateur in Anspruch nehmen.

Auch wenn im Auftrag kein Wort zu „Korrosionsschutz“ steht, sei der VDI-Richtlinie 2035 zu entnehmen, dass der Installateur das vorhandene Heizungsfüllwasser überprüfen muss, wenn er (bzw. der Bauherr) es weiterverwendet. Ansonsten wird der Schlamm von gestern zum Problem von morgen.

Wenn der Installateur zur Einbindung des Außengeräts in die Gebäudesubstanz eingreift (Wanddurchbrüche), verjähren die Mängelrechte auch erst nach fünf Jahren.