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Drum prüfe, wer sich ewig bindet - ob sich nicht noch `ne Spende findet!

Mietrecht - 09.04.2024

Spende wofür, fragen Sie sich? Lassen Sie mich von vorn beginnen.

In Frankfurt steht ein Museum. Dieses wird von einer gemeinnützigen Stiftung betrieben. Die Stiftung erhielt eine monatliche Spende - von der Vermieterin der Museumsräume. Die Spende entsprach der zwischen der Vermieterin und der Stiftung vereinbarten Miete. Diese Spende ermöglichte es der Stiftung überhaupt erst, die Miete zu zahlen. Die Vermieterin erhielt für die Spende eine Steuerbegünstigung. Diese Symbiose hielt über Jahre. Bis die Vermieterin das Mietobjekt verkaufte.

Die neue Vermieterin, eine Immobiliengesellschaft, kannte die Vereinbarung zwischen der ehemaligen Vermieterin und der Stiftung. Die neue und die ehemalige Vermieterin einigten sich beim Kauf des Gebäudes darauf, dass die neue Vermieterin die Spendenverpflichtung übernehmen würde. Am Zahltag blieb die Spende jedoch aus. Statt der Spenden kam die Kündigung wegen Zahlungsverzugs und Klage auf Räumung und Zahlung der ausstehenden Mietzahlungen.

Das OLG Frankfurt wies die Klage auf Berufung der Stiftung ab. Es sah keinen Zahlungsverzug. Die Stiftung schulde keine Miete. Denn das OLG legte die Spendenvereinbarung als Reduzierung der Miete auf null aus. Die Spendenvereinbarung sei eine verdeckte, mietrechtliche Abrede über die Höhe und Fälligkeit der Miete. Die Miete sei um die Höhe der Spende reduziert. In diesem Fall um die gesamte Miete.

Nach Auffassung des OLG machten sich die Beteiligten die Gemeinnützigkeit der Stiftung zugute und verschafften sich über den in Wirklichkeit nicht verlangten Mietanteil eine steuerliche Privilegierung durch die Deklarierung als Spende. Diese Vereinbarung sei aufgrund des mietrechtlichen Grundsatzes „Kauf bricht nicht Miete“ auf die neue Vermieterin übergegangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Sie verdeutlicht aber einmal mehr - drum prüfe wer sich (ewig) bindet. Gerade im Gewerbemietrecht binden Sie sich unter Umständen für Jahrzehnte. Wenn Ihnen unklare, überraschende oder spendenlastige Verträge oder Vereinbarungen vorgelegt werden - oder aber auch ein vermeintlich perfekter Vertrag: Wir prüfen diese für Sie - und bewahren Sie vor fehlenden Mieteinnahmen wegen übernommener Spendenvereinbarungen.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite - kontaktieren Sie uns gern mit Ihren Fragen und Verträgen!