Jens Stanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
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Bestellt ein Verbraucher im Internet Ware, hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht. Damit kann er sich innerhalb von 14 Tagen frei vom Vertrag lösen. Er erhält den Kaufpreis zurück. Auch die Kosten der Warenrücksendung trägt der Verkäufer bis auf wenige Ausnahmen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass dem Käufer neben dem Kaufpreis und den Rücksendekosten auch die erstmaligen Versandkosten (Hinsendekosten) zu erstatten sind. Mit seinem Urteil vom 07.07.2010 (Az. VIII ZR 268/07) folgt der BGH ein weiteres Mal im Fernabsatzrecht einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs.
Auch wenn dem Online-Händler durch diese Entscheidung zusätzliche Kosten entstehen, sollte er kurzfristig reagieren und die Vorgabe ebenfalls umsetzen. Es drohen sonst teure Abmahnungen von Mitbewerbern, die den vermeintlichen Vorteil schnell zunichte machen können.