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OttDr. Hendrik Ott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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E-Mail ohne Beweiswert

News - 05.07.2003

Der Geschäftsverkehr nutzt zunehmend die Vorteile elektronischer Kommunikation. Hierbei werden Willenserklärungen vor allem in Form von E-Mails oder Web-Formularen ausgetauscht. Die Instanzgerichte haben dabei ganz überwiegend einfachen E-Mails (= ohne digitale Signatur) keine Beweiskraft beigemessen, da diese relativ leicht manipuliert werden könnten. Ein Vertragsschluss durch E-Mail-Korrespondenz lässt sich deshalb nicht beweisen, falls der Vertragspartner die Absendung oder den Zugang einer Willenserklärung bestreitet.

Dem E-Mail-Nutzer ist deshalb bei wirklich bedeutsamen Geschäftsvorfällen zu empfehlen, sich wichtige Willenserklärungen noch einmal auf herkömmlichem Wege schriftlich bestätigen zu lassen. Dies kann in der Weise geschehen, dass die E-Mail-Korrespondenz ausgedruckt und mit der Bitte um Unterzeichnung dem Vertragspartner zu-gesandt wird.